Newsbrief (Flug LX16): Ursache für Rauch gefunden
29.07.2026 SWISS Newsbrief (LX16): Ursache für Rauch gefunden
Vorgestern Montag kam es auf Flug LX16 von Zürich nach New York zu einer Rauchentwicklung in der Kabine. Die Cockpit-Crew hat sofort eine Ausweichlandung zum Flughafen Bangor eingeleitet, wo das Flugzeug sicher gelandet ist.
Wir haben ein Technikteam nach Bangor entsandt, um das Flugzeug zu inspizieren. Unsere Spezialisten haben dort die Ursache des Rauchs bereits ermitteln können: Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass ein Ladecase für Kopfhörer in einen Sitz gerutscht und dort eingeklemmt worden ist. Dadurch wurde das Gerät beschädigt, es kam zu Hitze und daraus entstand Rauch.
Es handelt sich um eine handelsübliche Aufbewahrungsbox, welche die Kopfhörer gleichzeitig mittels Powerbank-Funktion auflädt.
Viele elektronische Geräte enthalten Lithium-Batterien. Werden diese beschädigt oder funktionieren nicht richtig, können sie überhitzen und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Deshalb gibt es für elektronische Geräte sowie insbesondere für Powerbanks an Bord strikte Regeln. Deren Einhaltung liegt in der Verantwortung der Passagiere. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um die wichtigsten Punkte in Erinnerung zu rufen:
- Der Gebrauch von Powerbanks an Bord ist bei uns seit Anfang Jahr nicht mehr gestattet.
- Elektronische Geräte oder Batterien dürfen also nicht mehr mit einer Powerbank aufgeladen werden.
- Auch das Aufladen einer Powerbank selbst ist nicht mehr erlaubt.
- Man darf Powerbanks zwar auf einen Flug mitnehmen, aber nur maximal zwei pro Passagier.
- Diese müssen entweder am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut sein.
- Es ist verboten, Powerbanks im eingecheckten Gepäck mitzuführen oder diese im oberen Handgepäckfach zu verstauen.
- Dieselben Regeln gelten auch für E-Zigaretten.
Im Sicherheitsvideo vor dem Start weisen wir unsere Fluggäste ausdrücklich an, dass man sofort die Kabinen-Crew informieren muss, falls sich ein elektronisches Gerät erwärmt, Rauch abgibt, beschädigt wird oder unter dem Sitz verlorengeht. Detaillierte Informationen zum Mitführen elektronischer Geräte finden sich zudem auf unserer Webseite: Elektronische Geräte und Batterien (SWISS.com)
Im Fall von LX16 hat es sich «nur» um ein kleines Ladecase mit vergleichsweise tiefer Akkukapazität gehandelt. «Richtige» Powerbanks haben deutlich mehr Kapazität. Eine Beschädigung oder Fehlfunktion kann in so einem Fall wesentlich gravierendere Folgen haben. Umso wichtiger ist es uns, weiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Unsere Passagiere tragen eine Mitverantwortung für die Sicherheit und wir müssen uns darauf verlassen können, dass sie sich strikt an die Powerbank-Regeln halten.
Der gesamten Crew des Flugs LX16 gebührt ein grosses Dankeschön: Sie haben umgehend, zielgerichtet und richtig gehandelt. Sicherheit steht für uns immer an erster Stelle. Dazu gehören auch vorsorgliche Massnahmen wie eine Ausweichlandung, um sofort auf mögliche Gefahren zu reagieren.
Unsere Cockpit-Crew hat in dieser Situation konsequent nach den Verfahren gehandelt, die sie regelmässig im Simulator trainieren. Bei einer unklaren Rauchentwicklung an Bord gehen wir keine Risiken ein. Deshalb wurde sofort der nächstgeeignete Flughafen angeflogen und die Landung vorsorglich mit hoher Priorität behandelt.
Unsere Flight Attendants verfügen über eine umfassende Ausbildung, die den Umgang mit Feuer, Rauch und möglicherweise gefährlichen Gegenständen wie Powerbanks gründlich abdeckt. Auf jedem Flug führen wir zudem sogenannte «Lithium Safe Bags» mit. In diesen speziellen, feuerfesten Taschen können Geräte bei Überhitzung oder Aufblähung von unseren Kabinenmitarbeitenden sicher verwahrt werden.
Zusätzliche Richtigstellung zum Flug LX16:
Es kursieren nach wie vor Falschmeldungen, es habe sich bei Flug LX16 um ein «Feuer im Cockpit» gehandelt. Dies entspricht in keiner Weise den Tatsachen: Es handelte sich ausdrücklich und ausschliesslich um Rauch in der Kabine. Dieser war im vordersten Teil der Business Class sichtbar. Die US-Flugaufsichtsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) hatte ihre anderslautende Erstmeldung kurz nach der Veröffentlichung korrigiert.