Mitarbeitende sagen Ja zum Gesamtarbeitsvertrag für das Bodenpersonal von SWISS
Die Mitarbeitenden von SWISS haben den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bodenpersonal angenommen, welcher am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Der neue GAV verbessert die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden und schafft gleichzeitig die Grundlage, damit SWISS auch langfristig erfolgreich und zukunftsfähig bleibt.
Mit dem positiven Abstimmungsergebnis schaffen Swiss International Air Lines (SWISS) und die Gewerkschaften und Verbände des Bodenpersonals eine gemeinsame Grundlage für die kommenden Jahre. Der neue Gesamtarbeitsvertrag ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen SWISS sowie den Sozialpartnern SEV-GATA, Kaufmännischer Verband Schweiz und VPOD Luftverkehr. Er gilt für eine Mindestdauer von fünf Jahren.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Reduktion der vertraglichen Wochenarbeitszeit, Anpassungen bei Lohnbändern und Zulagen, Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge sowie der Ausbau der Leistungen bei Mutterschaft und weiteren Sozialleistungen.
«Die deutliche Zustimmung zum neuen Gesamtarbeitsvertrag ist ein starkes Zeichen des Vertrauens und zeigt, dass wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern eine ausgewogene Lösung gefunden haben», sagt Jens Fehlinger, CEO von SWISS. «Unsere Mitarbeitenden sind das Fundament unseres Erfolgs. Umso mehr freut es mich, dass wir mit dem neuen GAV wichtige Anstellungsbedingungen verbessern und so eine starke Grundlage schaffen, um SWISS auch in Zukunft erfolgreich weiterzuentwickeln.»
Der bisherige Gesamtarbeitsvertrag ist seit 2018 in Kraft und wurde während der Covid-Pandemie verlängert. Die Verhandlungen über einen neuen GAV wurden geführt, um die bestehenden Regelungen gemeinsam an die heutigen Anforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen. Der neue Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.